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Urteil gegen Hapimag, der OGH Wien hat es bestätigt

Lesezeit: 2 Minuten

Das Urteil des OLG Wien gegen Hapimag wurde vom OGH bestätigt.. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG in Österreich wegen 48 unzulässige Bestimmungen in ihren Timesharing-Verträge geklagt.

Gegen das Ersturteil hat Hapimag beim Oberlandesgericht Berufung eingebracht. Das OLG hat diese Berufung nicht anerkannt und das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Hapimag hat gegen das Urteiul beim Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung eingebracht. Dieser hat das Urteil nun bestätigt!

Hapimag teilt dazu mit:

„Update für unsere Aktionäre zum Gerichtsverfahren mit dem VKI von Wie wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre im Schreiben vom Dezember 2024 informiert haben, war Hapimag in ein Gerichtsverfahren mit dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) involviert. Dieses Verfahren betraf primär Klauseln älterer Versionen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat nun letztinstanzlich entschieden und die beanstandeten Klauseln für unwirksam erklärt.

Wir haben bereits umfassend überarbeitete AGB für alle österreichischen Aktionäre ausgerollt, worin die für unwirksam erklärten Klauseln nicht mehr enthalten sind. Für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bei dieser Umstellung danken wir Ihnen.“

Urteil zu Hapimag – Mehr Schutz für Kund:innen

Grund der Klage: 48 unzulässige Bestimmungen in Geschäfts- und Reservierungsbestimmungen, in den Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig erklärt.

Das Urteil des OLG Wien ist rechtskräftig, hat der OGH entschieden

Der wichtigste Punkt im Urteil: Das Unternehmen betrachtet Kund:innen als „Aktionäre“. Das bedeutet: geringer Schutz und höheres Risiko. Es gelten aber für sie Bestimmungen des Verbraucherrechts, also ein höherer Schutz.
Das Urteil ist – Stand 15.03.2026 – noch immer nicht rechtskräftig.
Wie wir erfahren haben, hat Hapimag beim OGH gegen das Urteil berufen. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist daher wohl erst in einigen Monaten zu rechnen. Der OHG hat bis Ende Februar 2026 noch nicht über die Berufung entschieden.  Wann hier eine Entschedung fälllt, läßt sich nich vorhersagen.
 https://konsument.at/timesharing-urteil-zu-hapimag-mehr-schutz-fuer-kundinnen/68021

Das Urteil ist sehr umfangreich und für Laien äußerst schwer zu verstehen. Einzelen Punkte sind auch auf Grund der neuen AGB’s nicht mehr zutreffend. Wir werden eventuelle Auswirkungen auf uns Aktionäre durch den Anwalt und Fachleute prüfen zu lassen und dann (für unsere Mitglieder) eine entsprechende Zusammenfassung veröffentlichen. Falls Sie bei uns Mitglied sind und weitere Auskünfte wünschen, bitte kontaktieren Sie uns hier.

Hapimag hat vorsorglich allen östereichischen Aktionären eine Änderungskündigung mit neuen AGB zukommen lassen. Die Aktionäre können diese neuen AGB annehmen oder ihren Vertrag kündigen. Geändert wurde auch die Gültigkeit der Wohnpunkte, dies gilt für alle Aktionäre. 

Hapimag hat wie folgt Informiert:

(Bei Fragen bitte direkt kontaktieren: info@hapimag.com)

Update für unsere Aktionäre zum Gerichtsverfahren mit dem VKI von Wie wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre im Schreiben vom Dezember 2024 informiert haben, war Hapimag in ein Gerichtsverfahren mit dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) involviert. Dieses Verfahren betraf primär Klauseln älterer Versionen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat nun letztinstanzlich entschieden und die beanstandeten Klauseln für unwirksam erklärt.

Wir haben bereits umfassend überarbeitete AGB für alle österreichischen Aktionäre ausgerollt, worin die für unwirksam erklärten Klauseln nicht mehr enthalten sind. Für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bei dieser Umstellung danken wir Ihnen.

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